06.07.2011
Was muss man als Entwickler beachten, damit Text auf einer Webseite vergrößerbar ist? Ein Blick auf das WCAG "How to meet 1.4.4"-Dokument suggeriert, dass die Zoomvergrößerung des Browsers ausreicht, man also nichts tun muss. Doch das ist falsch. Eine gut funktionierende Textvergrößerung ist immer noch notwendig.
Wenn man sich die ausreichenden Techniken (sufficient techniques) zur Erfüllung von Success Criterion 1.4.4 (Resize text)in der neuen BITV 1.4.4 "Veränderbare Textgröße", in der Übersetzung von 'Einfach für Alle' (EfA) 1.4.4 "Textgröße ändern"ansieht, findet man im How to meet Dokument mehrere Optionen. Die erste davon, G142, verlässt sich einfach auf die in neueren Browsern vorhandene Zoom-Funktion, mit der die gesamte Seite hochskaliert wird. Damit ist anscheinend das 'Erfolgskriterium' (EfA) bzw. die 'Bedingung' (BITV) 1.4.4 erfüllt. Heißt das also, dass Web-Designer und Entwickler sich überhaupt keine Mühe mehr geben müssen, dass der Text innerhalb des gegebenen Layouts vergrößerbar ist?
Notwendig ist natürlich ein Blick auf die Unterstützung der Seiten-Zoomfunktion in gängigen Browsern. Understanding Success Criterion 1.4.4 verweist ausdrücklich auf Nutzeragenten, die den Seiten-Zoom nicht unterstützen, wie etwa IE6 und Firefox vor Version 3. Der Anteil von Nutzern, die immer noch IE6 einsetzen, ist geographisch sehr unterscheidlich: Internet Explorer 6 Countdown schätzt den weltweiten Anteil auf 10,7% (Juni 2011), der Anteil in Detuschland ist aber mit 1.8% sehr viel geringer (England 2.6%, USA 2.0%). Da nun also die Nutzung des IE6, älterer Versionen von Firefox, und anderer Browser ohne Zoom-Unterstützung unter 5% gefallen sein mag, könnte man versucht sein zu glauben, dass damit die Notwendigkeit einer Unterstützung reiner Textvergrößerung hinfällig geworden ist.
Wir lassen hier eine andere Option zur Erfüllung der Bedingung 1.4.4 beiseite, und zwar die sufficient technique G178, also die Nutzung von Bedienelementen zur Textvergrößerung auf der Seite selbst. @webaxe hat ein paar gute Gründe genannt, den Textvergrößerungs-Widgets eine Absage zu erteilen (No to text resize widgets). Natürlich gibt es auch Argumente dafürgerade ältere Menschen kennen oft die browserseitigen Vergrößerungsoptionen nichtaber klar ist, dass die Textvergrößerung im Browser generell funktionieren sollte, ganz gleich, ob es auf der Seite ein Textvergrößerungs-Widget gibt oder nicht.
Obwohl WCAG 2.0 sagt, dass Textvergrößerung hauptsächlich eine Aufgabe des Nutzeragenten (Browsers) ist, muss die Seite so gebaut sein, dass die reine Textvergrößerung die Inhalte nicht unbenutzbar bzw. unleserlich macht (siehe etwa Check your design with text size increased to 200 percent von Roger Johansson, 456 Berea St).
Dies ist nicht einfach eine Meinung; es ist auch klar ausgedrückt im Fehler F69: Failure of Success Criterion 1.4.4 when resizing visually rendered text up to 200 percent causes the text, image or controls to be clipped, truncated or obscure. Ob Text gut vergrößerbar ist, lässt sich gemäß Test im Fehler F69 durch Heraufsetzen der Textgröße auf 200% überprüfen. Wenn dann Texte abgeschnitten sind, sich überlappen oder nicht mehr lesbar sind, ist die Bedingung 1.4.4 nicht erfüllt. Deshalb gibt es im neuen BITV-Test sowohl den Prüfschritt 1.4.4b Bei Zoom auf 200% benutzbar als auch den Prüfschritt 1.4.4a Schriftgröße variabel.
Es gibt gute Gründe, die reine Textvergrößerung zu unterstützen, selbst wenn der Browser Zoom-Vergrößerung bietet. Beim Online-Lesen vergrößern sich die Spalten bei der Textvergrößerung nicht mit, das Textraster bleibt im Viewport zur Gänze sichtbar. Man muss also nicht wie nach der Zoomvergrößerung horizontal scrollen, um die Inhalte der Seite zu erfasssen.
Die Präsentation von Seiten-Zoom als ausreichende Technik zur Erfüllung der Bedingung 1.4.4 ist irreführend. Wir würden das "How to meet 1.4.4" Dokument dahingehend ändern, dass die Technik G142: Using a technology that has commonly-available user agents that support zoom die Bedingung nur dann erfüllt, wenn gleichzeitig auch die reine Textvergrößerung unterstützt wird. Zur Zeit ist die Notwendigkeit, Textvergrößerung zu gewährleisten, nur indirekt über den Fehler F69 erschließbar, wenn man den Fehler liest; sie ist aber nicht offenkundig auf der Ebene der Optionen ausreichender Techniken zur Erfüllung der Bedingung 1.4.4.
Die Vergrößerung von Text zu 200% ist in vielen Layouts schwer praktisch zu erfüllen. Eine moderatere Vergrößerung um 150% ist dagegen recht gut auch in mehrspaltigen Layouts umsetzbar. Das ist ein Ergebnis eines Schnelltestes, in dem wir zwanzig Online-Nachrichten-Portalen auf die Textvergrößerbarkeit hin untersucht haben: The case for text-only resizing: a look at twenty online news sites.