Ein Jahr nach der letzten grundlegenden Überarbeitung der Prüfschritte haben sich wieder diverse Änderungsvorschläge angesammelt. Viele dieser Vorschläge sind eher Klarstellungen, im Unterschied zur letzten Überarbeitung des Testverfahrens vor einem Jahr sind die Auswirkungen auf die Bewertung gering. Mit einer wichtigen Ausnahme, nämlich dem Prüfschritt zu PDFs.
Am 9. Februar 2006 sind die hier beschriebenen Änderungen in Kraft getreten, mit Ausnahme der Neufassung des Prüfschritts 11.1.1 zu PDFs, die Ende Februar folgen soll.
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Liste der Prüfschritte, zu denen Änderungen vorgeschlagen sind:
In der alten Fassung des Prüfschritts steht, dass bei verlinkten Grafiken die Angabe des Linkziels immer Vorrang hat. Das ist richtig, manchmal reicht die Angabe des Linkziels aber nicht aus, der Alternativtext soll auch sagen, was abgebildet ist.
Der wichtigste Anwendungsfall ist das verlinkte Logo. Die Angabe des Linkziels ("zur Startseite") ist hier nicht der richtige Alternativtext. Die Frage dazu wurde entsprechend geändert.
Zwei weitere wichtige Hinweise (gelten auch für Prüfschritt 1.1.2):
alt
-Attribut anzuwenden, sondern auch auf andere Textalternativen (zum Beispiel auf via CSS mit einem Hintergrundbild ersetzte Textlinks).display: none
erfüllt den Prüfschritt nicht.Die alte Fassung des Prüfschritts:
http://testen.bitv-test.de/index.php?a=di&iid=1104
Neufassung der Antwort auf die Frage:
Links oben ist das Firmenlogo abgebildet, es ist außerdem mit der Startseite verlinkt. Welcher Alternativtext ist angemessen?
Neue Antwort auf die Frage:
Der Alternativtext beschreibt die Grafik, der title-Text beschreibt das Link-Ziel: Ist das ein geeigneter Lösungsansatz für grafische Links?
Neue Antwort auf die Frage:
Sollte im alt-Attribut und im title-Attribut eines Bildes derselbe Inhalt stehen?
Es wird deutlicher gefasst, was als informative Grafik gelten soll, in welchen Fällen also der Prüfschritt anzuwenden ist:
Bilder, die zwar einem Bezug zum Thema haben, für sehende Benutzer aber nicht wirklich informativ sind, brauchen keinen Alternativtext.
Das Kriterium für die Unterscheidung von informativen und dekorativen Grafiken ist nicht das (unter Umständen sehr eingeschränkte) Informationspotential einer Textalternative, sondern der Informationsgehalt der Grafik für Sehende.
Zum Beispiel: Alternativtexte von Portraitfotos haben meist keinen großen Informationsgehalt. Es ist nicht üblich und auch praktisch nicht möglich, jedesmal eine Beschreibung des abgebildeten Gesichts bereitzustellen. Sehenden wird aber gezeigt, wie die betreffende Person aussieht, für sie ist das Bild informativ. Im Alternativtext muß also etwas stehen. Und zwar mindestens, dass da per Bild vermittelt wird, wie die abgebildete Person aussieht. Der nicht sehende Benutzer soll wissen, welche Informationen die Seite bereitstellt.
Zwei weitere wichtige Hinweise (gelten auch für Prüfschritt 1.1.1):
alt
-Attribut anzuwenden, sondern auch auf andere Textalternativen (zum Beispiel auf via CSS mit einem Hintergrundbild ersetzte Textlinks).display:none
erfüllt den Prüfschritt nicht.Die alte Version des Prüfschritts:
http://testen.bitv-test.de/index.php?a=di&iid=1105
Neue Antwort auf die Frage:
Kann der Alternativtext leer bleiben, wenn eine aussagekräftige Bildunterschrift vorhanden ist?
Klarstellungen zu diesem Prüfschritt betreffen die Abgrenzung von Informationen, die nur über die Farbe vermittelt werden:
Bezüge per Farbe (zum Beispiel "Klicken Sie auf den roten Button") sind leicht zu identifizieren. Schwieriger ist es mit den in der Praxis oft wichtigeren Hervorhebungen. Deutlicher gefasst wurde, was unter einer allein über die Farbe vermittelten Hervorhebung zu verstehen ist:
text-decoration:none
) streichen, denn sie geht über die Anforderung des Prüfschritts 2.1.1 hinaus.Die alte Version des Prüfschritts:
http://testen.bitv-test.de/index.php?a=di&iid=1106
Nach der alten Version sollte der Prüfschritt "in der Regel" nicht auf Logos angewendet werden - danach dürften Logos einen transparenten Hintergrund haben oder als CSS-Hintergrundbild eingebunden werden, ohne das dies zu einem Punktabzug führt.
Dafür gibt es aber keine vernünftige Begründung. Logos sind in der Regel wichtige Inhalte, sie sollten auch bei benutzerdefinierten Farben erkennbar und lesbar bleiben und sie haben im Stylesheet eigentlich nichts verloren.
Der Prüfschritt wird deshalb auch auf Logos angewendet. Einzige Ausnahme: auf fremde, physikalisch auf fremden Servern abgelegte Logos muss der Prüfschritt nicht angewendet werden.
Die alte Version des Prüfschritts:
http://testen.bitv-test.de/index.php?a=di&iid=1107
Hier wurden zwei Hinweise ergänzt:
Die alte Version des Prüfschritts:
http://testen.bitv-test.de/index.php?a=di&iid=1117
Neue Antwort auf die Frage:
Was ist, wenn die Seite aufgrund von Fremdinhalten, zum Beispiel wegen von einem fremden Server gelieferter Werbung nicht validiert?
Neue Antwort auf die Frage:
Auf der Webseite gibt es Einstellmöglichkeiten für die Schrift, das Layout oder die Farben. Wie ist das zu bewerten?
Neue Antwort auf die Frage:
Die Vergrößerung der Schrift ist weniger wichtig, wenn die Ausgangsschriftgrößen der Webseite bereits groß genug sind. Sollte das nicht berücksichtigt werden?
Im Verfahren wird der Duden als Referenz angesprochen. Die konkrete Ausgabe wurde jedoch nicht genannt. Das wurde genauer gefasst: Die Referenz ist die Online-Duden-Suche im "Großen Wörterbuch der deutschen Sprache".
Die alte Version des Prüfschritts:
http://testen.bitv-test.de/index.php?a=di&iid=1109
Neue Antwort auf die Frage:
Warum ist dieser Prüfschritt immer anwendbar?
Neue Antwort auf die Frage:
Warum müssen im Duden aufgenommene Fremdwörter nicht ausgezeichnet werden? Und ist die richtige Aussprache nicht eher eine Aufgabe des Screenreaders?"
Neue Antwort auf die Frage:
Warum müssen die Tabellenheader extra ausgezeichnet werden? Kann der Screenreader nicht einfach automatisch die erste Zeile und die linke Spalte als Überschriften behandeln?
Damit die linearisierte Ausgabe einer Webseite gut genutzt werden kann, sollen Bezüge auf bestimmte Seitenelemente nicht allein über die Position auf dem Bildschirm erfolgen.
Man soll zum Beispiel nicht allein von der "mittleren Spalte" oder von der "links unten" angeordneten Box reden. Denn solche Bezugnahmen funktionieren nur, wenn man sich die Seite am Bildschirm ansieht.
Das betrifft die beiden Prüfschritte zur Linearisierbarkeit von stylesbasiertem und tabellenbasiertem Layout. Die Prüfverfahren wurden entsprechend ergänzt.
Die alte Version des Prüfschritts 5.3.1:
http://testen.bitv-test.de/index.php?a=di&iid=1110
Die alte Version des Prüfschritts 6.1.1:
http://testen.bitv-test.de/index.php?a=di&iid=1112
Der Titel des Prüfschitts wurde geändert in "Kein Strukturmarkup für Layouttabellen".
Die alte Version des Prüfschritts:
http://testen.bitv-test.de/index.php?a=di&iid=1111
Für diesen Prüfschritt wurde ursprünglich Opera als Prüfwerkzeug ausgewählt, weil sich die Javascript-Unterstützung in diesem Browser schnell und einfach deaktivieren lässt. Das geht aber inzwischen mithilfe der AIS-Toolbar im Internet Explorer genau so leicht.
Gleichzeitig ist es im Sinne der praktischen Nutzbarkeit besser, die Prüfung im Internet Explorer durchzuführen, da dieser Browser von wesentlich mehr Menschen eingesetzt wird als Opera.
Ein weiterer Grund: Bei manchen Webseiten hängt die korrekte Darstellung im Internet Explorer von den Explorer-proprietären Expressions ab. Das wird im Test nur bemerkt, wenn man auch im Internet Explorer prüft.
Aus diesen Gründen wurde das Verfahren geändert, der Internet Explorer wird jetzt als Prüfwerkzeug verwendet.
Die alte Version des Prüfschritts:
http://testen.bitv-test.de/index.php?a=di&iid=1113
Verdeutlichung des Verfahrens: Der Prüfschritt soll auf automatische, zeitverzögerte Weiterleitungen beschränkt werden.
Neue Antwort auf die Frage:
Geprüft werden nur zeitverzögerte Weiterleitungen. Sollte man nicht grundsätzlich auf clientseitige Weiterleitungen verzichten?
Neue Antwort auf die Frage:
Ist die Anzeige des Focus nicht Sache des Browsers?
Neue Antwort auf die Frage:
Wie ist der Einsatz von Tabindices zu bewerten?
Änderung des Verfahrens:
WAVE funktioniert leider nicht zuverlässig, deshalb wird jetzt die AIS-Toolbar verwendet.
Die alte Version des Prüfschritts:
http://testen.bitv-test.de/index.php?a=di&iid=1115
Aus drei Gründen ist eine erneute Überarbeitung des Prüfschritts erforderlich:
HTML-Alternative und direkte Zugänglichkeit des PDF sollen in der Neufassung als gleichwertig behandelt werden. Wenn für das PDF eine Konvertierungsfunktion angeboten wird, soll deren Ergebnis geprüft werden. Generell soll die Botschaft sein: Das Format ist (in diesem Fall) zweitrangig, wichtiger ist, dass die Anforderungen an die barrierefreie Aufbereitung von Webinhalten erfüllt sind.
Die eigentliche Prüfung der Barrierefreiheit des PDF (beziehungsweise der angebotenen Alternative) soll zunächst wie bisher dem Prüfschritt 11.1.1 zugeordnet werden.
Aktueller Entwurf für die Neufassung des Prüfschritts:
http://testen.bitv-test.de/index.php?a=di&iid=1108
Perspektiven der Prüfung von PDFs:
Weshalb werden PDF-Dokumente nicht wie andere Seiten des Webangebots auf Grundlage der 52 Prüfschritte des BITV-Tests geprüft?
Das Prüfverfahren wurde geändert:
Der Lynx-Viewer kann nur noch vom Betreiber einer Website selbst genutzt werden und kam deshalb für die Prüfung nicht mehr in Frage.
Die alte Version des Prüfschritts:
http://testen.bitv-test.de/index.php?a=di&iid=1116
Neue Antwort auf die Frage:
Sollen Links im Fließtext durch Unterstreichung gekennzeichnet werden?