31.07.2009
Wir stellen ab heute in loser Folge eine Reihe von Neuentwürfen von Prüfschritten des BITV-Tests vor. Diese Entwürfe stehen bis Ende September 2009 zur öffentlichen Diskussion und werden während dieser Zeit bei Bedarf weiter überarbeitet. Anfang Oktober treten die Neufassungen in Kraft.
Das Ziel der Neuentwürfe ist die Angleichung der Prüfschritte an die neuen WCAG 2.0 - und zwar überall dort, wo die WCAG-2-Anforderungen der aktuell geltenden BITV nicht widersprechen. Eine weitere Überarbeitung der Prüfschritte wird erfolgen, wenn die derzeit in Arbeit befindliche neue BITV 2.0 in Kraft tritt.
Weitere Aktualisierungen des Testverfahrens betreffen die einzusetzenden Browser und Prüfwerkzeuge.
Den Anfang machen wir mit den BITV-Test-Prüfschritten zur visuellen Gestaltung, die sich mit der Vergrößerbarkeit von Schriften sowie den Kontrasten von Schriften und Grafiken befassen.
Die sicherlich auffälligste Änderung betrifft den Prüfschritt 3.4.2, der bisher den Titel "Bei geringer Bildschirmauflösung lesbar" trug und forderte, dass das Layout von Webseiten möglichst auch in einem kleinen Browserfenster von 800x600 vollständig angezeigt wird, ohne dass der Nutzer quer scrollen muss. Dieser Prüfschritt ist durch die WCAG 2.0 nicht mehr gedeckt und wird ersetzt durch den neuen Prüfschritt "Bei Zoom auf 200% benutzbar", in dem es um die Zoom-Funktion geht, mit der in neueren Browsern das komplette Layout (und nicht nur die Schrift) skaliert werden kann.
Um die Vergrößerbarkeit auch in etwas älteren Browsern ohne Zoomfunktionalität sicherzustellen, bleibt der Prüfschritt 3.4.1 "Schriftgröße variabel" weitgehend erhalten. Hier geht es nach wie vor um die klassische Nur-Text-Vergrößerung, die gegenüber der neuen Komplett-Zoom-Funktion ihre eigenen Vor- und Nachteile hat.
Es wird wie bisher nur eine Vergrößerbarkeit auf 150% verlangt (und nicht auf 200% wie im Zoom-Prüfschritt), dafür wird jedoch geprüft, ob nach der Vergrößerung in einem Browserfenster von 1024x768 der Fließtext lesbar bleibt, ohne dass der Benutzer zeilenweise quer scrollen muss. Diese Anforderung ist wichtig für die praktische Nutzbarkeit von vergrößerten Webseiten.
Der Prüfschritt 2.2.2 "Helligkeitskontraste von Grafiken ausreichend" benutzt nun die neue contrast ratio Formel der WCAG 2.0, die auch in der Prüfung von Schriftkontrasten Anwendung findet. Nach den WCAG 2.0 ist nur noch die Kontrast-Prüfung von Schriftgrafiken gefordert. Allerdings gibt es einen Hinweis darauf, dass auch Grafiken kontrastreich sein sollen: "Although this Success Criterion only applies to text, similar issues occur for data presented in charts or graphs. Good color contrast should also be provided for data presented in these forms." (Understanding SC 1.4.3).
Im Prüfschritt 2.3.2 "Helligkeitskontraste von Texten ausreichend" wird nun nicht mehr unterschieden nach Haupttexten und sonstigen Texten (zum Beispiel Menüs oder Navigationsbereiche). Stattdessen gibt es für Texte unter 18 Punkt (14 Punkt bei fetter Schrift) die Anforderung an ein Kontrastverhältnis von 4,5:1. Bei größeren Texten (Überschriften) reichen 3:1. Gemessen wird nach der neuen contrast ratio-Formel der WCAG 2.0.
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