Testentwicklung
Der neue BITV-Test: Änderungen für Web-Designer und -Entwickler
23.09.2011
In einer Reihe von Prüfschritten des neuen BITV-Tests sind Anforderungen hinzugekommen. Andere Anforderungen sind dagegen fallen gelassen worden. Auch die Bewertungen haben sich zum Teil geändert. Wir fassen die wichtigsten Änderungen zusammen, die Web-Designer und -Entwickler bei der Erstellung barrierefreier Angebote im Auge behalten sollten.
Der Entwurf des neuen BITV-Tests wurde am 1. Juni 2011 vorgestellt. Vielen Dank an alle, die uns durch Kommentare geholfen haben, den Entwurf noch zu verbessern. Der Artikel Der neue BITV-Test stellt die Änderungen gegenüber dem alten Test ausführlich vor.
Das überarbeitete Prüfverfahren ist nun, nach dem Inkrafttreten der BITV 2.0 am 22. September 2011, der offizielle BITV-Test. Dies ist zur Zeit die Adresse des neuen Prüfverfahrens: http://testen.bitvtest2.de/
In der vom Gesetzgeber gesetzten Übergangsfrist für Webangebote, die bis zum 22. 3. 2012 fertiggestellt werden und auf die die BITV 2 nicht zwingend anzuwenden ist, gibt es bis zum 22. September 2012 auf Wunsch auch den 'alten' BITV-Test. Wir empfehlen aber dringend, schon wegen der beschränkten zeitliche Gültigkeit der Prüfung, den neuen Test zu nutzen.
Welche Anforderungen ans Web-Design ändern sich?
Um es vorweg zu sagen: Angebote, die im alten BITV-Test gut abschnitten, werden mit dem neuen Test keine großen Probleme haben. Hier nun die wichtigsten Änderungen:
- Gestrichener alter Prüfschritt 6.3.1 "Auch ohne Skripte nutzbar": Ob ein Webangebot ohne JavaScript nutzbar ist, wird im neuen BITV-Test nicht mehr geprüft. Aber: genutztes JavaScript muss zugänglich sein. Dies wird implizit geprüft in einer Reihe von Prüfschritten, etwa in 2.1.1a Ohne Maus nutzbar und 1.3.2b Sinnvolle Reihenfolge.
- 1.3.2b Sinnvolle Reihenfolge: Dynamisch generierte ebenso wie mit CSS versteckte und dann eingeblendete Inhalte sollen an der richtigen Stelle im Quelltext stehen oder (etwa bei Dialogen) über Scripts in die Fokusreihenfolge kommen, mit einer Fokusrückversetzung auf das auslösende Element (2 Punkte).
- 1.4.3a Kontraste von Texten ausreichend: Wenn eine kontrastreichere Ansicht über Styleswitcher angeboten wird, werden auch für die Default-Ansicht hinreichende Kontraste verlangt (3.5:1 für normalen und 3:1 für großen Text). Für den Styleswitcher selbst wird die Kontrastforderung von 4,5:1 gefordert (Punktwertänderung: jetzt 2, früher 1).
- 1.4.4a Schriftgröße variabel: Wenn auf der Seite selbst eine Schriftvergrößerung angeboten wird, muss sie vernünftig funktionieren. Die browserseitige Schriftskalierung muss dennoch funktionieren.
- 2.4.1a Inhaltsbereiche strukturiert: Die Auszeichnung der Inhaltsbereiche wird nun getrennt von den Inhaltsüberschriften geprüft. Verschiedene Ansätze der Strukturierung mit Überschriften werden wie bisher akzeptiert. WAI-ARIA Landmarks allein reichen aber nicht aus. Wenn sie genutzt werden, muss ihre Bezeichnung stimmig sein. Sprunglinks müssen korrekt funktionieren. Die Strukturierung der Inhaltsbereiche zählt zwei zusätzliche Punkte (Inhaltsüberschriften behalten drei Punkte).
- 2.1.1a Ohne Maus nutzbar: Die Navigation mit Pfeiltasten ist bei Tabpanels (noch) nicht ausreichend, Durchtabben mit der TabulatorTaste soll unterstützt werden. Es gibt eine Sonderregelung für eine Google-Maps Tastaturfalle in Firefox (Browser-Bug). Für Drag-and-Drop Funktionen müssen tastaturnutzbare Alternativen angeboten werden.
- 3.2.2a Keine unerwartete Kontextänderung bei Eingabe: Unerwartete Kontextänderungen bei einer Texteingabe oder der Auswahl von Checkboxen/Radiobuttons führen zu Punktabzug. Kontextänderungen sind etwa der Sprung auf eine neue Seite oder auf einen Anker der selben Seite, ebenso Einblendungen von Layern, die wie eine neue Seite wirken. Der Sprung auf eine neue Seite kann aber auch eine erwartete / angekündigte Kontextänderung und damit akzeptabel sein, etwa bei einem mehrseitigen Wissenstest. Der Kontext des Angebots ist hier für die Einschätzung entscheidend (2 Punkte).
- 3.3.1a Fehlermeldungen hilfreich: Falls Eingaben geprüft werden (Pflichtfelder, korrekte Syntax, usw) müssen Fehlermeldungen hilfreich sein. Die Fehlerprüfung selbst ist aber nicht Pflicht, denn das macht nicht immer Sinn (2 Punkte).
- 3.3.4a Fehlervermeidung wird unterstützt: Bei wichtigen Formulareingaben (etwa in Online-Shops oder anderen finanzielle Transaktionen) gibt es entweder eine Korrekturmöglichkeit, oder eine explizite Bestätigung der Eingabe vor dem Abschicken, oder die Möglichkeit einer unmittelbaren Rückabwicklung (2 Punkte).
- 2.4.5a Alternative Zugangswege: Zwei unterschiedliche Zugangswege sind gefordert, die Sitemap ist nur eine von verschiedenen Möglichkeiten. Es geht also auch ohne Sitemap, etwa wenn Navigationsmenüs und Suche durchgängig vorhanden sind. Der Seitenpfad (breadcrumb) gilt dabei nicht als eigenständiger Zugangsweg.
- 3.2.1a Kein Öffnen neuer Fenster beim Laden der Seite: Neue Fenster, die über Links aufgerufen werden, müssen nicht mehr angekündigt werden (2 Punkte).
- 3.3.2a Formularfelder richtig beschriftet: Eingabefelder ohne Label mit unmittelbar folgendem Button (etwa für Suche) werden akzeptiert, aber nur mit sinnvollem title-Attribut. Die Feldvorbelegung ("inline title") reicht nicht als Label aus (3 Punkte).
- 1.4.2a Ton abschaltbar: Wenn Ton automatisch abgespielt wird, muss er abschaltbar bzw. regelbar sein (2 Punkte).
- 1.2.2a Videos mit Untertiteln: Eine vollständige Transkription von Videos, die außer einem Sprecher nichts zeigen, wird als "eher erfüllt" bewertet.
- 2.4.8b Zweck der Alternativversion einleuchtend: Alternativversionen werden nur dann akzeptiert, wenn deren Zweck einleuchtend ist, sich also ein bestimmtes Angebot (oder ein Teil davon) nicht barrierefrei umsetzen lässt. Die Information / Funktionalität der Alternativversion muss gleichwertig und die Orientierung zwischen beiden Versionen klar sein. Es gibt eine Punktwertänderung: nur noch 1 Punkt (der alte Prüfschritt 11.3.1 "Seiten für alle" hatte 3 Punkte). Es gibt jedoch die Möglichkeit einer Abwertung auf "schlecht zugänglich".
- Gestrichener alter Prüfschritt 3.3.1 "Stylesheets für die Positionierung verwendet": Es gibt keinen Punktabzug mehr für Layouttabellen (die müssen, wenn genutzt, natürlich linearisierbar sein).