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Aktuelle Meldung

Überarbeitung BITV-Test
Neuentwürfe der Prüfschritte zu Skalierbarkeit und Kontrasten

Wir stellen ab heute in loser Folge eine Reihe von Neuentwürfen von Prüfschritten des BITV-Tests vor. Diese Entwürfe stehen bis Ende September 2009 zur öffentlichen Diskussion und werden während dieser Zeit bei Bedarf weiter überarbeitet. Anfang Oktober treten die Neufassungen in Kraft.

Das Ziel der Neuentwürfe ist die Angleichung der Prüfschritte an die neuen WCAG 2.0 - und zwar überall dort, wo die WCAG-2-Anforderungen der aktuell geltenden BITV nicht widersprechen. Eine weitere Überarbeitung der Prüfschritte wird erfolgen, wenn die derzeit in Arbeit befindliche neue BITV 2.0 in Kraft tritt.

Weitere Aktualisierungen des Testverfahrens betreffen die einzusetzenden Browser und Prüfwerkzeuge.

Den Anfang machen wir mit den BITV-Test-Prüfschritten zur visuellen Gestaltung, die sich mit der Vergrößerbarkeit von Schriften sowie den Kontrasten von Schriften und Grafiken befassen.

Prüfschritt 3.4.2 "Bei Zoom auf 200% benutzbar"

Die sicherlich auffälligste Änderung betrifft den Prüfschritt 3.4.2, der bisher den Titel "Bei geringer Bildschirmauflösung lesbar" trug und forderte, dass das Layout von Webseiten möglichst auch in einem kleinen Browserfenster von 800x600 vollständig angezeigt wird, ohne dass der Nutzer quer scrollen muss. Dieser Prüfschritt ist durch die WCAG 2.0 nicht mehr gedeckt und wird ersetzt durch den neuen Prüfschritt "Bei Zoom auf 200% benutzbar", in dem es um die Zoom-Funktion geht, mit der in neueren Browsern das komplette Layout (und nicht nur die Schrift) skaliert werden kann.

Prüfschritt 3.4.1 "Schriftgröße variabel"

Um die Vergrößerbarkeit auch in etwas älteren Browsern ohne Zoomfunktionalität sicherzustellen, bleibt der Prüfschritt 3.4.1 "Schriftgröße variabel" weitgehend erhalten. Hier geht es nach wie vor um die klassische Nur-Text-Vergrößerung, die gegenüber der neuen Komplett-Zoom-Funktion ihre eigenen Vor- und Nachteile hat.

Es wird wie bisher nur eine Vergrößerbarkeit auf 150% verlangt (und nicht auf 200% wie im Zoom-Prüfschritt), dafür wird jedoch geprüft, ob nach der Vergrößerung in einem Browserfenster von 1024x768 der Fließtext lesbar bleibt, ohne dass der Benutzer zeilenweise quer scrollen muss. Diese Anforderung ist wichtig für die praktische Nutzbarkeit von vergrößerten Webseiten.

Prüfschritt 2.2.2 "Helligkeitskontraste von Grafiken ausreichend"

Der Prüfschritt 2.2.2 "Helligkeitskontraste von Grafiken ausreichend" benutzt nun die neue contrast ratio Formel der WCAG 2.0, die auch in der Prüfung von Schriftkontrasten Anwendung findet. Nach den WCAG 2.0 ist nur noch die Kontrast-Prüfung von Schriftgrafiken gefordert. Allerdings gibt es einen Hinweis darauf, dass auch Grafiken kontrastreich sein sollen: "Although this Success Criterion only applies to text, similar issues occur for data presented in charts or graphs. Good color contrast should also be provided for data presented in these forms." (Understanding SC 1.4.3).

Prüfschritt 2.3.2 "Helligkeitskontraste von Texten ausreichend"

Im Prüfschritt 2.3.2 "Helligkeitskontraste von Texten ausreichend" wird nun nicht mehr unterschieden nach Haupttexten und sonstigen Texten (zum Beispiel Menüs oder Navigationsbereiche). Stattdessen gibt es für Texte unter 18 Punkt (14 Punkt bei fetter Schrift) die Anforderung an ein Kontrastverhältnis von 4,5:1. Bei größeren Texten (Überschriften) reichen 3:1. Gemessen wird nach der neuen contrast ratio-Formel der WCAG 2.0.

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Kommentare zu diesem Artikel

Brigitte Bornemann

www.bit-informationsdesign.de

Do. 03.12.2009
18:45 Uhr

Wie definiert man 200%? - Der BITV-Test hält sich an die Spezifikation in "Understanding SC 1.4.4":
http://www.w3.org/TR/UNDERSTANDING-WCAG20/visual-audio-contrast-scale.html
"200%, that is, up to twice the width and height."

Das ist allerdings wirklich eine sehr hohe Anforderung, die mich überrascht hat. Aus alten Zeiten, viele Arbeitsplatzgestaltungen für Menschen mit Sehbehinderungen, war ich davon ausgegangen, dass mit 200% die doppelte Fläche gemeint sein muss. So hat es z.B. das alte Zoomtext gehandhabt, das bei 2-facher Vergrößerung ein doppeltes Flächenmaß bzw. die Kantenlänge mal 1,4142 hatte. Die doppelte Kantenlänge ergibt ein 4-faches Flächenmaß. Das ist schon die Grenze dessen, was wir seinerzeit als effizient eingeordnet haben. Wer so eine Vergrößerung brauchte, dem haben wir ergänzende Maßnahmen angeboten.

Wie kam es eigentlich zu dieser Anforderung, hat da jemand etwas gesetzt, oder ist ausführlich diskutiert worden?


 

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