Unsere Themen im Juli-Infobrief:
Im letzten Infobrief wurde sie schon kurz vorgestellt: die Kampagne "BITV umsetzen - jetzt!" der Verbände DBSV, DVBS, BAG-Selbsthilfe, Sozialverband Deutschland und VdK. Ziel ist, den Stand der Umsetzung zu ermitteln und zu prüfen, wo noch Handlungsbedarf besteht.
Schwerpunkt unserer "Tests der Woche" waren im ersten Halbjahr daher Webangebote, die in den Geltungsbereich der BITV fallen, seit Anfang dieses Jahres also die Anforderungen dieser Verordnung erfüllen sollten.
Insgesamt 23 BITV-pflichtige Angebote haben wir eingehend geprüft. Das Ergebnis ist durchwachsen:
Das Webangebot der BARMER zeigt, wie es geht - und vor allem, dass die Einhaltung der BITV auch Sinn macht: Die Information steht hier im Vordergrund, die Orientierung fällt dank der übersichtlichen und benutzerfreundlichen Gestaltung leicht. Davon profitieren alle Benutzer. Und die BARMER zeigt auch, dass Barrierefreiheit nicht auf Kosten des Designs gehen muss: das beweist der kürzlich gewonnene iF Communication Design Award 2006 in der Kategorie Screendesign.
Auch bei den meisten anderen geprüften Websites ist schon einiges passiert. Oft sind aber noch nicht alle Anforderungen der Verordnung erfüllt. Schwachpunkte liegen vor allem bei der Unterstützung von Besuchern, die zwar normale Browser verwenden, aber besondere Anforderungen an die Flexibilität von Darstellung und Bedienung stellen:
Einige sehr schlechte Ergebnisse gibt es auch. Zum Beispiel das Webangebot der Deutschen BKK: für blinde Besucher, für sehende Testaturbenutzer und für Besucher, die Javascript nicht eingeschaltet haben ist es nicht benutzbar.
Für den Test der Woche haben wir bekanntere oder besonders wichtige Webangebote ausgewählt. Aber sind die Ergebnisse auch repräsentativ, gelten sie auch für die vielen kleineren Webangebote von Behörden? Dies klären wir in diesem Monat mit einem breiter angelegten Test von etwa 100 der BITV unterliegenden Webangeboten.
95plus ist eine Liste mit Dienstleistern, die im Sinne der BITV barrierefreie Webangebote erstellen können. Alle Agenturen auf der Liste haben mindestens einen Webauftritt entwickelt, der nach den Anforderungen des BITV-Tests 95 oder mehr Punkte erreicht - also sehr gut zugänglich ist.
Mittlerweile 39 Agenturen sind in der Liste eingetragen. In den letzten Wochen dazugekommen sind:
Viele Inhalte werden als PDF ins Web gestellt. Weil der Aufwand geringer ist, weil es mehr Gestaltungsmöglichkeiten gibt, vielleicht auch, weil man sich mit den neuen Möglichkeiten und Anforderung des Mediums Internet nicht auseinandersetzen will.
Die Zugänglichkeit dieser Informationsangebote ist häufig sehr schlecht, entsprechend ablehnend stehen viele behinderte Besucher dem PDF-Format gegenüber. Dabei lassen sich auch PDFs weitgehend barrierefrei gestalten. Bislang fehlt aber bei den meisten Anbietern das dafür notwendige Wissen, außerdem wird häufig vergessen, über die Zugänglichkeit der PDFs zu informieren. Das hat zur Folge, dass behinderte Benutzer auch um zugänglich gemachte PDFs einen großen Bogen machen.
Die Neufassung des PDF-Prüfschritts soll hier Orientierung geben. 9 Anforderungen an barrierefreie PDFs werden vorgestellt und erläutert.
Den vollständigen Prüfschritt können Sie hier nachlesen:
http://www.bitvtest.de/main.php?a=di&pid=&iid=1108
Lohnen sich Investitionen in Barrierefreiheit? Der Artikel nennt die sechs wichtigsten Vorteile barrierefreier Webangebote und zeigt auf, worauf bei der Auswahl von Dienstleistern zu achten ist.
Barrierefreiheit für Entscheider
Für wen gilt die Verordnung zur Barrierefreien Informationstechnik (BITV)? Webangebote des Bundes müssen sich an die Verordnung halten, das ist allgemein bekannt. Aber im Detail ist vieles unklar. Dieser Artikel erläutert den Geltungsbereich der BITV.
Der Artikel und eine tabellarische Übersicht informieren über die Geltungsbereiche der Landesgleichstellungsgesetze und über die unterschiedlichen Regelungen zur Barrierefreien Informationstechnik.
Gleichstellungsgesetz der Länder
Zu den bekanntesten Anforderungen im barrierefreien Webdesign gehört die Auszeichnung von Abkürzungen. Bei barrierefreien Webangeboten fällt sie oft als Erstes ins Auge: Die Abkürzungen sind markiert, wenn man den Mauszeiger darauf bewegt, erscheint ein Tooltip mit der ausgeschriebenen Form.
Der Artikel erklärt, unter welchen Voraussetzungen die Ausschreibung von Abkürzungen hilfreich ist und was zu tun ist, um die Vorlesbarkeit und Verständlichkeit von Abkürzungen sicherzustellen.
Der BIK-Infobrief informiert über Tests von Webangeboten, den Stand der Entwicklung unserer Testinstrumente und andere Aktivitäten des Projekts BIK.
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