Im Rahmen unseres Projekts BIK für Alle zum Thema Barrierefreies Internet erscheint dieser Infobrief zwei- bis dreimal jährlich.
Die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit öffentlicher Websites und Apps wird zur Zeit in deutsches Recht umgesetzt. Fest steht bereits, dass ab September 2019 alle neuen und ab September 2020 alle bestehenden Internetauftritte öffentlicher Stellen zu Barrierefreiheit verpflichtet sind.
Gemeinsam mit dem Kooperationspartner Kreis Ostholstein erprobt BIK für Alle, wie insbesondere Kommunen in dieser Zielsetzung unterstützt werden können. In der ersten Informationsveranstaltung wurde auch diskutiert, wo Gemeinden und Städte in Ostholstein aktuell stehen:
Weitere Informationen finden Sie in unserer Rubrik Modellregion Ostholstein.
Nach unserer Erfahrung kennen sich immer noch viel zu wenige Agenturen mit inklusivem Design aus. Der Leitfaden Barrierefreiheit für Agenturen zeigt auf, wie sie das Thema in den Workflow einbeziehen können.
Der Leitfaden Webinhalte barrierefrei einpflegen wendet sich an Webredakteure und Autoren. Während Agenturen für Design und technische Umsetzung zuständig sind, sorgen die Redakteure dafür, Texte und andere Inhalte barrierefrei einzupflegen. Sie müssen zum Beispiel auf die korrekte Auszeichnung von Überschriften achten oder Alternativtexte für Grafiken verfassen.
Das Smartphone ist inzwischen das meistgenutzte Gerät für den Internetzugang. Die Zahl der angebotenen Apps ist ins Unermessliche gestiegen. Für Nutzer mit Behinderungen hat der Trend zu mobilen Geräten Vor- und Nachteile: So erleichtern integrierte Spracheingaben und -ausgaben die Bedienung. Smartphone in Kombination mit speziellen Apps machen die Geräte sogar zu Hilfsmitteln. Etwa zu elektronischen Lupen, die gedruckte Texte vergrößert wiedergeben. Aber besonders native Apps bereitet Menschen mit Behinderungen häufig Probleme. So lässt sich die zu kleine Schrift nicht vergrößern oder es sind komplizierte Gesten notwendig, die Nutzer mit eingeschränkter Handmobilität kaum bewältigen können.
Stehen die Nutzer vor solchen Hürden, haben App-Anbieter nicht auf Barrierefreiheit geachtet. Aktuell gibt es auch keinen Standard für die barrierefreie App-Entwicklung, wie es die WCAG für Webseiten darstellen. Allerdings ist gerade die WCAG 2.1, als Ergänzung zur WCAG 2.0 in Arbeit, hier werden Anforderungen an Mobile Accessibility integriert.
Aktuell können sich Entwickler auch an den Empfehlungen der BBC-Guidelines orientieren. Sie zeigen auch Umsetzungsbeispiele für die IOS- und Android- Programmierung.
Wussten Sie, dass Ihre YouTube-Videos automatisch untertitelt werden und dass Sie diese Untertitel nachbearbeiten können? Obwohl täglich unzählige YouTuber Videos hochladen, kennt kaum einer diese für schwerhörige und gehörlose Menschen so wichtige Funktion. Wir möchten dazu beitragen, dass sich dies ändert: Unsere Kurzanleitung für die Untertitelung in YouTube wird von einem Praxisbeispiel ergänzt.
Über unseren Kooperationspartner Haus des Stiftens bieten wir vom 19.-21.09.2017 drei Webinare zu barrierefreiem Internet an. Zielgruppe der Webinare sind insbesondere Internetverantwortliche und Redakteure von Non-Profit-Organisationen. Willkommen sind aber auch alle anderen Interessierten, die die Zugänglichkeit ihres Internetauftritts verbessern möchten. Ausführliche Informationen finden Sie unter Unsere Webinar-Reihe zu barrierefreiem Webdesign.
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Im Rahmen unseres Projekts "BIK für Alle" zum Thema "barrierefreies Internet" erscheint dieser Infobrief 2- bis 3-mal jährlich. Wenn Sie den Infobrief abbestellen möchten, senden Sie bitte eine kurze E-Mail mit dem Betreff "abbestellen" an redaktion@bik-fuer-alle.de.
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