Nach dem Ende 2002 verabschiedeten Landesgleichstellungsgesetz von Rheinland-Pfalz sind Internetauftritte des Landes "so zu gestalten, dass sie auch von behinderten Menschen möglichst uneingeschränkt genutzt werden können."
Eine PDF-Datei zum Download: Pressemitteilung zur Freischaltung des neuen Internetauftritts des Landtags Rheinland-Pfalz meldet Vollzug: "Die neuen Seiten sind barrierefrei".
Trifft das zu, erfüllt der Landtag sein Gesetz?
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Auch Webauftritte von Hochschulen, die der Trägerschaft des Bundes unterliegen, fallen unter den Geltungsbereich der BITV. In dieser Woche untersuchten wir im Rahmen unserer Kampagne "BITV umsetzen - jetzt!" den Webauftritt der Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg.
mehr zu: Test der Woche vom 13.06.2006 - 84,5 Punkte für die Helmut-Schmidt-Universität