Die BITV ist eine Verordnung zum Behindertengleichstellungsgesetz. Sie regelt die Umsetzung von § 11 BGG zur Barrierefreien Informationstechnik. Dieser Artikel nennt wichtige allgemeine Bestimmungen der BITV sowie die wesentlichen Unterschiede zu den WCAG 1.0 und erläutert den Stellenwert der zwei Prioritäten.
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Nach einigen Städtetests mit eher ernüchternden Ergebnissen prüfen wir in dieser Woche das Stadtportal dresden.de. Das Ergebnis ist vergleichsweise erfreulich, das Portal scheitert mit 89 Punkten nur knapp an der 90-Punkte-Grenze, ab der wir ein Webangebot als "gut zugänglich" beurteilen.
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