Für die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen sind Online-Jobbörsen von großer Wichtigkeit. Grund genug also, die Online-Jobbörsen genauer unter die Lupe zu nehmen. BIK wird in loser Folge die größeren Anbieter im Test des Monats prüfen. Wir beginnen die Reihe mit der Jobbörse "Monster".
mehr zu: Test des Monats November 2009 - 62,5 Punkte für Monster.de
Kurz vor der Wahl sind die Webauftritte der Parteien für viele Wähler eine wichtige Entscheidungshilfe und bieten eine gute Möglichkeit, sich in Ruhe über das jeweilige Wahlprogramm und die Kandidaten zu informieren. Das Projekt BIK hat getestet, ob die Websites der fünf großen Parteien auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Das Ergebnis ist bestürzend.
mehr zu: Parteien-Auftritte im Test - Websites der CDU, Linkspartei, Grünen und FDP sperren Menschen mit Behinderung aus
Die Funktionsweise von Ausklappmenüs ist den meisten Nutzern aus den Menüleisten gängiger Applikationen wie Microsoft Office vertraut.
Seit Javascript die Einbindung von Ausklappmenüs auf Webseiten ermöglicht, ist diese Navigationstechnik auch im Internet weit verbreitet.
Die Art der technischen Umsetzung von Ausklappmenüs auf Websites schafft häufig erhebliche Probleme der Zugänglichkeit für Menschen mit motorischen
Einschränkungen sowie für blinde und sehbehinderte Menschen, die Websites mit der Tastatur oder Vergrößerungssystemen bedienen.
mehr zu: Dynamische Inhalte - Die Zugänglichkeit von Ausklappmenüs
In den WCAG 1.0 gibt es keine Checkpunkte, die sich ausdrücklich und konkret mit dem Thema Fehlerbehandlung bei Formularen befassen (also zum Beispiel mit der Ausgabe unterstützender Hinweise bei fehlerhaften Nutzereingaben). Wir erläutern und bewerten die Änderungen der WCAG 2.0.
mehr zu: WCAG 2.0 - Teil 10: Fehlerbehandlung
Die Position der WCAG 1.0 zu Alternativversionen ist recht klar: sie sind ein Notbehelf, nur berechtigt, wenn es nicht anders geht. Die WCAG 2 gehen davon aus, dass Barrierefreiheit grundsätzlich auch über Alternativversionen erreicht werden. BIK erläutert und bewertet die Änderungen.
mehr zu: WCAG 2.0 - Teil 9: Alternativversionen
Blinkende oder sich bewegende Elemente können schwer lesbar und umständlich zu bedienen sein, zudem können sie den Nutzer stark ablenken. Flackernde Elemente können sogar epileptische Anfälle auslösen. Ändert sich mit den WCAG 2.0 etwas an den bisherigen Anforderungen zum Thema Blinken und Bewegung?
mehr zu: WCAG 2.0 - Teil 8: Blinken und Bewegung