An vielen Orten wird über die Zertifizierung von barrierefreien Webangeboten nachgedacht. Und zunehmend nicht darüber, ob so eine Zertifizierung sinnvoll ist, sondern, wie sie aussehen müsste. Denn der Bedarf ist da: Auftraggeber und Webagenturen brauchen einen Maßstab, an dem sie entscheiden können, ob vorgegebene Anforderungen in Sachen Barrierefreiheit erfüllt sind oder nicht.
Das Projekt BIK hat Prüfverfahren für Barrierefreiheit entwickelt und erprobt. Wir unterstützen das Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik (AbI) bei der Ausarbeitung von gemeinsamen Empfehlungen zur Durchführung von Tests auf der Grundlage der BITV.
DIN CERTCO hat nun einen Entwurf für die Zertifizierung barrierefreier Webangebote vorgelegt. Die Diskussion darüber hat schnell die Schwierigkeiten einer solchen Zertifizierung und die Schwächen des vorliegenden Entwurfs aufgezeigt.
Im folgenden unsere Thesen zu diesen vier Fragen:
Ende 2005 müssen Webangebote des Bundes die Anforderungen der Verordnung zur barrierefreien Informationstechnik (BITV) erfüllen. Und auch private Anbieter sollen sich an diesen Anforderungen orientieren. Die BITV ist ein gültiger und in Deutschland anerkannter Maßstab für Barrierefreiheit.
Eine Konformitätsprüfung zu barrierefreien Webangeboten sollte diesen Maßstab nicht in Frage stellen. Sie muss nicht jede Anforderung der BITV wortgetreu übernehmen. Denn die zugrundeliegenden Zugänglichkeitsrichtlinien der Web Accessibility Initiative (WAI) sind jetzt bald 5 Jahre alt, manche Anforderungen sind mittlerweile veraltet, sie sind nicht mehr wichtig oder sie müssen anders interpretiert werden. Aber wenn einzelne Anforderungen der BITV nicht oder anders geprüft werden, dann muss dies gut begründet sein.
Das gilt auch für abgestuften Prüfungen. Die BITV enthält selbst eine Abstufung der Anforderungen nach 2 Prioritäten, diese Abstufung kann übernommen werden. Dagegen ist eine Neusortierung der Anforderung der BITV nicht erforderlich. Sie ist auch nicht wünschenswert, denn sie liefe auf eine generelle Infragestellung der BITV als Basis hinaus.
Der vorliegende Entwurf der DIN CERTCO vom 26.05.2004 unterschlägt einige zentrale und nicht verzichtbare Anforderungen der BITV ohne weitere Begründung. Sonderlösungen für Behinderte sind nicht BITV-konform (Bedingung 11.3), der Entwurf löst sich hier von der Verordnung. Die Strukturierung von Texten und Tabellen durch Überschriften (3.5 und 5.1) wird nicht geprüft. Geräteunabhängigkeit (9.2 und 9.3) wird nicht gefordert, nach dem vorliegenden Entwurf sind nicht mit der Tastatur bedienbare Webangebote uneingeschränkt barrierefrei.
Der Entwurf nimmt Bezug auf Prioritäten der BITV und WCAG. Aber die Art und Weise des Bezugs ist undeutlich. Die Verfasser berücksichtigen auch nicht, dass die BITV nur 2 Prioritäten kennt.
Ein abgestuftes Zertifikat kann sinnvoll sein. Denn auch erste Schritte zur Barrierefreiheit sind positiv. Aber ein Webangebot, das für durch die BITV abgedeckte Zielgruppen vollkommen unzugänglich ist, sollte nicht als barrierefrei zertifiziert werden. Daher sollte auch die niedrigste Stufe eines abgestuften Zertifikats Anforderungen einschließen, deren Erfüllung für die Nutzung des Webangebotes unbedingt erforderlich ist. Oder es sollte jedenfalls klar sein, dass das Erreichen der ersten Stufe ein Schritt auf dem richtigen Weg und keine Zielvorgabe ist. Auch sollte es möglich sein, die Auswirkungen der Nichterfüllung von Anforderungen bei der Bewertung zu berücksichtigen.
Ungeeignete Alternativtexte können zum Beispiel dazu führen, dass ein Webangebot für Blinde vollkommen unbenutzbar ist. Daher sollte die relativ aufwendige Prüfung der Eignung von Alternativtexten bereits auf der untersten Stufe einer Konformitätsprüfung einbezogen werden und wenn ein nicht geeigneter Alternativtext zur Unbenutzbarkeit des Webangebotes führt, sollte die Konformitätsprüfung nicht mit positivem Ergebnis abgeschlossen werden.
Der vorliegende Entwurf von DIN CERTCO teilt die Anforderungen der BITV nach einem nicht weiter begründeten und nicht nachvollziehbaren Schema drei Konformitätsstufen zu. Anscheinend werden der ersten Konformitätsstufe überwiegend Anforderungen zugeordnet, die sich (vermeintlich oder tatsächlich) leicht automatisch prüfen lassen. Diese Stufe hat daher nahezu keinen Bezug zur tatsächlichen praktischen Nutzbarkeit eines Webangebotes. Webangebote, die zum Beispiel für blinde Besucher vollkommen unzugänglich sind, können als barrierefrei zertifiziert werden.
Die Konformitätsprüfung sollte sich auf die Anforderungen der BITV stützen. Es reicht aber nicht aus, diese Anforderungen aufzulisten und zu sagen, dass sie irgendwie erfüllt sein müssen. Denn die meisten Anforderungen der BITV lassen viel Raum für alternative Bewertungen. Damit das Prüfergebnis trotzdem objektiv ist, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein:
Der vorliegende Entwurf von DIN CERTCO bietet in Hinblick auf die Festlegung prüfbarer Anforderungen oder anwendbare Prüfverfahren nichts. Überwiegend werden Formulierungen der BITV unverändert übernommen. Eine der wenigen Abweichungen ist die nicht sachgerechte Zusammenfassung der Bedingungen 1.1 bis 1.4 und 3.1
Die Prüfung der Barrierefreiheit ist im wesentlichen eine Sache der Einschätzung durch Experten. Die Möglichkeiten des Einsatzes automatischer Prüfverfahren sind begrenzt. Das Prüfverfahren muss das akzeptieren. Es muss die Zuverlässigkeit des Prüfergebnisses auf einem anderen Weg sicherstellen.
Nach unserer Ansicht gibt es da nur eine Möglichkeit: Transparenz. Das Prüfverfahren muss sicherstellen, dass alle Bewertungen öffentlich zugänglich und nachvollziehbar sind. Und zwar überall, wo das Zeichen für Barrierefreiheit verwendet wird. So kann jeder Besucher eines zertifizierten Angebots nachvollziehen, was das Zertifikat alles behauptet und auf welchem Weg Bewertungen zustande gekommen sind. Er kann also feststellen, ob
Der vorliegende Entwurf von DIN CERTCO sieht bei kleineren Webangeboten die vollständige Prüfung aller Seiten vor, bei größeren Webangeboten ist ein festgelegter Prozentsatz von Seiten zu prüfen. Im Normalfall sind Hunderte von Seiten zu prüfen. Damit dies mit vertretbarem Aufwand geht, legt der Entwurf den Schwerpunkt auf automatisch prüfbare Anforderungen. Auch die jährlichen Wiederholungsprüfungen sollen weitgehend mit automatisch prüfbaren Anforderungen auskommen.
Wobei der vorliegende Entwurf sich hier offenbar selbst seiner Sache nicht sicher ist. Er vermeidet klare Aussagen zu der Frage, welche Anforderungen denn nun als automatisch prüfbar anzusehen sind. Bei der Gruppierung der Prüfkriterien nach Z1 bis Z4 soll die automatisierte Prüfung zwar ein Gesichtspunkt sein. Aber:
Z1: "Die Prüfung ... wird automatisch durchgeführt. Ein Teil ... wird manuell geprüft."
Z2: "Die Prüfung ... erfolgt manuell oder teilautomatisch".
Z3 und Z4: ".. werden ... manuell bzw. teilautomatisiert ... geprüft".
Barrierefreiheit ist keine Frage der Einhaltung formaler Regeln. Bei der Prüfung von Barrierefreiheit geht es daher um Einschätzungen. Das macht sie aufwendig und schwierig. Jedes Zertifizierungsverfahren zu Barrierefreien Webangeboten wird Schwierigkeiten haben mit den hier angesprochenen Fragen. Der vorliegende Entwurf von DIN CERTCO ist aber noch keine gute Grundlage.
Veröffentlicht am 07.07.2004
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