20.06.2006
Nach dem Ende 2002 verabschiedeten Landesgleichstellungsgesetz von Rheinland-Pfalz sind Internetauftritte des Landes "so zu gestalten, dass sie auch von behinderten Menschen möglichst uneingeschränkt genutzt werden können." Eine PDF-Datei zum Download: Pressemitteilung zur Freischaltung des neuen Internetauftritts des Landtags Rheinland-Pfalz meldet Vollzug: "Die neuen Seiten sind barrierefrei". Trifft das zu, erfüllt der Landtag sein Gesetz?
Bei der Prüfung der Standardkonformität und Strukturierung fallen bereits recht viele Mängel auf:
Hinzu kommt eine Reihe von weiteren Zugänglichkeitsproblemen in unterschiedlichen Bereichen:
label-Elemente falsch verknüpft.Die verschiedenen Fehler summieren sich: Die Bewertung als "eingeschränkt zugänglich" wurde knapp um einen halben Punkt verfehlt, das Gesamturteil lautet "schlecht zugänglich". Für dieses Webangebot besteht definitiv Optimierungsbedarf.
Internetadresse: http://www.landtag.rlp.de
Getestet von: Darius-Nikolaus Krupinski, BIK-Beratungsstelle Hannover
Testergebnis: 79,5 von 100 Punkten
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