02.05.2007
In dieser Woche haben wir das Webangebot des Bundessozialgerichts auf Zugänglichkeit untersucht.
Auf der Hilfeseite steht, dass die Richtlinien der BITV weitestgehend berücksichtigt wurden. Das können wir bestätigen: der Auftritt schneidet im BITV-Test erfreulich gut ab und verdient sich mit 93,25 Punkten die Bewertung "gut zugänglich".
Das kontrastreich gestaltete und gut skalierbare Webangebot ist gut gegliedert, die HTML-Strukturelemente für Überschriften, Listen und Absätze werden vorbildlich eingesetzt. Inhalt und Gestaltung sind konsequent getrennt, der Quellcode kommt ganz ohne veraltete Elemente und Attribute aus. Leider ist allerdings wegen eines sich auf allen Seiten wiederholenden kleinen Code-Fehlers keine der geprüften Seiten valide.
Darüber hinaus haben wir nur wenig zu bemängeln, folgende Zugänglichkeitsprobleme sollten allerdings noch gelöst werden:
img-Element. Denn sonst verschwindet die Grafik in der Ansicht ohne Stylesheet und bei benutzerdefinierten Farben, auch für Screenreadernutzer ist sie nicht zugänglich. Internetadresse: http://www.bsg.bund.de
CMS: Government Site Builder (GSB)
Getestet von: Detlef Girke, BIK-Beratungsstelle Hamburg
Testergebnis: 93,25 von 100 Punkten (gut zugänglich)
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