Die Eignung des Content Management Systems (CMS) ist eine wichtige Voraussetzung für barrierefreie Webangebote. Und zwar negativ wie positiv: ältere CMS erzeugen selbst Barrieren, sie verhindern Barrierefreiheit. Auf der anderen Seite können CMS die nachhaltige Barrierefreiheit entscheidend unterstützen.
Das Projekt "Einkaufsführer barrierefreies CMS" soll Kriterien für die Eignung von CMS entwickeln. Die Kriterien sollen auch für Nichtfachleute klar und einfach zu handhaben sein, deswegen die Bezeichnung "Einkaufsführer".
Der folgende Zwischenbericht beschreibt den Ansatz und den aktuellen Stand des Projektes.
Auf dieser Seite:
Was zeichnet ein barrierefreies CMS aus, welche Anforderungen sollte es erfüllen?
Zur ersten Anforderung, der barrierefreien Bedienbarkeit des CMS:
Für CMS mit Webinterface bedeutet diese Anforderung: das CMS sollte die Anforderungen der BITV erfüllen, es sollte nach den Kriterien des BITV-Tests gut zugänglich sein.
CMS sind komplexe Anwendungen, die Aussagekraft des BITV-Tests ist für solche Anforderungen noch nicht so gut abgesichert wie für klassische, eher informationsorientierte Webangebote. Daher sollte die Nutzbarkeit wenn möglich auch durch Praxistests überprüft worden sein.
Die meisten CMS sind derzeit weit davon entfernt, barrierefrei bedienbar zu sein. Für die Prüfung der Eignung bedeutet das: Auch erste Ansätze zur Unterstützung der barrierefreien Bedienbarkeit sind von Interesse, unter Umständen auswahlentscheidend.
Zur zweiten Anforderung: Welches CMS ermöglicht Barrierefreiheit? Aussagekräftige Antworten auf diese Frage sollten drei Bedingungen erfüllen:
Es sollte klar sein, was unter "Barrierefreiheit" verstanden wird. Denn das ist die Grundlage für die Einschätzung der prinzipiellen Eignung von CMS. Insbesondere Selbstauskünften von Anbietern liegt häufig ein veraltetes und eingeschränktes Verständnis von Barrierefreiheit zugrunde. Der angelegte Maßstab für Barrierefreiheit muss offengelegt und akzeptiert sein.
Es sollte klar sein, auf welches Anwendungsfeld sich die Aussage zur Eignung des CMS bezieht. Denn Webangebote stellen unterschiedliche Anforderungen, es macht keinen Sinn, ein vorkonfektioniertes System für kleinere Webangebote mit offenen, auch für große Webangebote mit Tausenden von Seiten geeigneten CMS zu vergleichen. Es gibt daher keine allgemeine Antwort auf die Frage, welches CMS denn aus Sicht der Barrierefreiheit zu empfehlen ist.
Die Eignung sollte praktisch nachgewiesen sein.
Diese drei Bedingungen sind nicht schwer zu erfüllen. Mit dem von BIK entwickelten BITV-Test steht ein bewährter und anerkannter Maßstab für die Bewertung der Barrierefreiheit von Webangeboten zur Verfügung. Ebenfalls bewährt und anerkannt ist das für den BIENE-Wettbewerb der Aktion Mensch entwickelte Prüfverfahren. Die beiden Verfahren sind nicht deckungsgleich, sie kommen aber zu ähnlichen Ergebnissen.
Die meisten in BITV-Tests als gut oder sehr gut zugänglich bewerteten Webangebote sind CMS-basiert, auch viele im BIENE-Wettbewerb ausgezeichnete Webangebote nutzen CMS. Für diese CMS gilt: sie haben sich praktisch bewährt, sie ermöglichen für das betreffende Anwendungsfeld Barrierefreiheit.
Wenn ein CMS für ein ähnliches Anwendungsfeld gesucht wird, dann sind solche Ergebnisse aussagekräftig. Ein CMS, das seine Brauchbarkeit praktisch bewiesen hat, kommt eher in Frage als ein CMS, das noch kein Webangebot zur BIENE oder in die 95plus-Liste gebracht hat.
Man müsste also wissen, welche CMS den als gut bewerteten oder ausgezeichneten Webangeboten zugrunde liegen.
Für die in neueren Tests der Woche gut bewerteten Webangebote haben wir die entsprechenden Informationen eingeholt, ebenso für die in die Liste 95plus aufgenommenen, als "sehr gut zugänglich" bewerteten Webangebote. Dort ist die Information über eingesetzte CMS auch im Überblick verfügbar, man kann sich die gesamte Liste entsprechend sortiert anzeigen lassen. Der aktuelle Stand:
Was sagen diese Zahlen aus? Kann man jetzt zum Beispiel sagen: Typo3 ist offensichtlich für barrierefreie Webangebote am besten geeignet? So einfach ist es nicht, die Aussagekraft der vorliegenden Testergebnisse ist eingeschränkt:
Es kommt auf das Anwendungsfeld an, es kommt auf die Agentur an. Das ist so, spricht also nicht gegen den Verweis auf Referenzen als Nachweis. Es muss nur klar sein, welche Aussagekraft die Referenzen haben. Es gibt aber noch eine andere, grundsätzlichere Einschränkung der Aussagekraft:
Die meisten bislang vorliegenden Testergebnisse mit gutem oder sehr gutem Ergebnis haben Webangebote zum Gegenstand gehabt, die grundlegend neu entwickelt oder gerade erst in Hinblick auf Barrierefreiheit neu überarbeitet worden sind. Bei den Einreichungen für Wettbewerbe ist klar: in diesem Zeitraum wird geprüft, entscheidend ist, dass in diesen Wochen oder Monaten alle Anforderungen erfüllt sind. Die Ergebnisse sagen also wenig oder nichts über die Nachhaltigkeit des erreichten Standes von Barrierefreiheit.
Und selbst wenn das Webangebot im laufenden Betrieb getestet worden ist, man also annehmen kann, dass das Angebot die Anforderungen der Barrierefreiheit auch nachhaltig erfüllt, ist ein Rückschluss auf Qualitäten des CMS nicht ohne weiteres möglich. Denn das Testergebnis sagt ja nicht, wie die Barrierefreiheit auf Dauer gesichert worden ist. Ob das CMS nachhaltige Barrierefreiheit gut unterstützt oder eine entsprechend qualifizierte und engagierte Redaktion die Hauptlast trägt und Schwächen des Systems ausgleicht, ist dem Ergebnis nicht anzusehen.
Um hier Aussagen machen zu können, um zu wissen, welches CMS die Barrierefreiheit im laufenden Betrieb gut unterstützt, muss man sich das CMS selbst ansehen.
Eine erste Unterstützung von Barrierefreiheit durch das CMS wurde schon angesprochen: das CMS macht es dem Webdesigner oder Entwickler mehr oder weniger leicht, etwas Barrierefreies zustande zu bringen. Im Folgenden geht es nur um die zweite, für die nachhaltige Sicherung der Barrierefreiheit wichtige Unterstützung: CMS werden eingesetzt, um Webinhalte für Redakteure oder andere Nichttechniker bearbeitbar zu machen. An dieser Stelle müssen die Anforderungen der Barrierefreiheit wirksam eingebracht werden.
Wir sehen vier Ansätze für die Unterstützung der nachhaltigen Barrierefreiheit.
Das CMS legt Verantwortungsbereiche fest und sichert darüber die Trennung von Inhalt und Darstellung. Der Redakteur ist für die Ergänzung oder Bearbeitung von Inhalten zuständig, die Gestaltung fällt nicht (oder jedenfalls nicht zwingend) in seine Verantwortung.
Das ist der erste, quasi beiläufige Beitrag des CMS zur nachhaltigen Sicherstellung der Barrierefreiheit. Es ermöglicht die Festlegung allgemeiner Gestaltungsvorgaben, legt fest, wer diese Vorgaben modifizieren kann, sichert die Qualität und damit auch die Barrierefreiheit der in der täglichen Pflege der Inhalte nicht änderbaren und nicht änderungsbedürftigen Vorgaben und Vorlagen. Das betrifft
Wobei man sagen muss: es handelt sich so weit nicht um besondere Anforderungen der Barrierefreiheit. Jedes CMS leistet das mehr oder weniger gut, unabhängig von der Ausrichtung auf Barrierefreiheit.
Wenn die Vorgaben von Designern und Entwicklern die Anforderungen der Barrierefreiheit erfüllen und solange sie nicht selbst angepasst werden müssen, ist bei einem guten, leistungsfähigen CMS mit der allgemeinen Zweckbestimmung des CMS, also ungeachtet einer besonderen Ausrichtung auf Barrierefreiheit, die Erfüllung von immerhin 22 Prüfschritten des BITV-Tests weitgehend sichergestellt.
Das CMS übernimmt automatisierbare Aufgaben. Auch das ist ein allgemeines Merkmal, das erst mal nichts mit Barrierefreiheit zu tun hat. Jedes leistungsfähigere CMS stellt Benutzeroberflächen für die Administration und für die Pflege der Daten bereit. Es entlastet den Redakteur von Aufgaben, die es selbst erledigen kann.
Der Redakteur legt zum Beispiel fest, welche Textbestandteile Überschriften oder Listen sein sollen. Mehr muss er nicht machen, er muss sich nicht als HTML-Programmierer betätigen, muss nicht wissen, wie die von ihm eingebrachte Daten codiert oder abgelegt werden. Das CMS führt seine Anweisungen aus, es setzt sie um in validen, den gültigen Spezifikationen entsprechenden Code.
So sollte es jedenfalls sein.
Eine zweite Aufgabe, die das CMS vollständig übernehmen kann, ist die Übertragung von Inhalten in andere Formate. Der Redakteur gliedert den Text, definiert seine logische Struktur. Das bleibt seine Aufgabe, er muss sicherstellen, dass die Inhalte strukturiert sind und die Struktur unabhängig von der Darstellung verfügbar ist. Aber den Rest kann das CMS erledigen. Es sorgt zum Beispiel dafür, dass beim Import von Texten aus MS Word alle auch in HTML unterstützten Strukturmerkmale erhalten bleiben, dass nichts unnötig verloren geht.
Damit sind die beiden wichtigsten vom CMS vollständig zu erfüllenden Anforderungen genannt:
Zwei wichtige Bedingungen für Barrierefreiheit, Anforderungen, deren Erfüllung durch das CMS eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte. Die meisten CMS erfüllen sie aber bislang noch nicht.
Der dritte Beitrag des CMS zur nachhaltigen Barrierefreiheit: es erinnert den Redakteur an Anforderungen der Barrierefreiheit oder es fordert ihn auf, bestimmte Aufgaben zu erledigen.
Die bekannteste Unterstützung dieser Art: wenn der Redakteur ein Bild einfügt, fordert das CMS ihn auf, eine Textalternative bereitzustellen. Die ATAG schlagen bei den verschiedensten Checkpunkten vor, die Barrierefreiheit durch Aufforderungen oder Erinnerungen zu fördern. Auch das Prüftool "Bobby" oder andere automatische Prüftools versuchen, die Barrierefreiheit durch umfangreiche Listen möglicher Verstöße gegen Anforderungen der Barrierefreiheit zu fördern.
Der Nutzen solcher Erinnerungen ist fraglich. Entscheidend ist die Qualifikation des Redakteurs. Wenn er nicht verstanden hat, wofür zum Beispiel die Alternativtexte gebraucht werden oder wenn die Erstellung von Alternativtexten nicht seine Aufgabe ist, dann ist die Erinnerung des CMS nutzlos. Und andernfalls, wenn der Redakteur qualifiziert ist und die Bereitstellung von brauchbaren Textalternativen zu seinen Arbeitsaufgaben gehört, im Grunde ebenfalls.
Auch eine Art von Erinnerung an Forderungen der Barrierefreiheit ist die Bereitstellung unterschiedlicher Sichten: Die bearbeitete Webseite wird so gezeigt, wie sie einem behinderten Benutzer erscheint, also zum Beispiel ohne Farben oder ohne die für die Anordnung auf dem Bildschirm vorgesehenen Gestaltungsvorgaben. Nützlich sind solche Sichten für die Qualifikation von Redakteuren, denn sie veranschaulichen den Sinn und Zweck der Anforderungen der Barrierefreiheit.
Bei insgesamt 15 Prüfschritten des BITV-Tests kann das CMS Anforderungen der Barrierefreiheit bestenfalls in Erinnerung rufen. Das verdeutlicht die Grenzen der Leistungsfähigkeit von CMS. Der Redakteur muss in Sachen Barrierefreiheit qualifiziert sein, daran hängt bei diesen Prüfschritten die Nachhaltigkeit.
Der vierte Beitrag des CMS: es stellt für den Redakteur Werkzeuge bereit, die ihn bei der barrierefreien Aufbereitung von Inhalten unterstützen.
Hier geht es also nicht um Aufgaben, die das CMS dem Redakteur abnehmen kann, sondern um Aufgaben (oder Teilaufgaben), die beim Redakteur verbleiben. Dazu gehört die Strukturierung von Texten oder Tabellen und die Sprachauszeichnung, eventuell auch die Strukturierung von Formularen oder von Bereichen des Webangebotes.
Es soll für den Redakteur leicht möglich sein, Inhalte im Sinne der Barrierefreiheit richtig zu strukturieren. Die entsprechenden Funktionen sollen integriert sein, sie sollen dort verfügbar sein, wo er sie braucht. Und der Redakteur soll, wenn er fertig ist oder wenn er Texte von anderen bearbeitet, leicht feststellen können, ob alles gut gemacht ist.
Was sind im Detail die Anforderungen an entsprechende Werkzeuge für die Strukturierung von Texten, Tabellen oder Formularen, wie sollten sie funktionieren?
Leider gibt es da bislang sehr wenig anerkannte Materialien und Grundlagen. Wie das Endergebnis aussieht, ist klar. Die entsprechenden Anforderungen und Bedingungen der WCAG oder BITV sollen erfüllt sein. Wie man das im Prinzip machen kann, ist auch klar, entsprechende Quellcode-Beispiele kann man in verschiedenen Lehrbüchern zum Barrierefreien Webdesign nachlesen. Aber wie ein Werkzeug aussehen sollte, das Nicht-Techniker bei der richtigen Strukturierung von Inhalten unterstützt, dazu gibt es wenig Erkenntnisse.
Auch die ATAG 1.0 bleiben überwiegend allgemein, wenn es um die Unterstützung beim Strukturieren geht. In den Techniken zu Guideline 3:
Help the author create structured content (...) as required by the following WCAG10 checkpoints.
Dann werden die WCAG-Checkpunkte aufgelistet, die etwas mit Strukturierung zu tun haben. Die weitergehenden Hinweise, zum Beispiel zur Strukturierung von Tabellen:
Promt the author to provide header information for tabular data. (...) Ask the author to group columns, rows, or blocks of cells that are related.
Der Redakteur soll also aufgefordert werden, alles richtig zu machen. Eine große Unterstützung ist das sicher nicht - zu klären ist, ob das CMS wirklich nicht mehr leisten kann.
Drei Leistungen des CMS kann man bei der Unterstützung der Strukturierung unterscheiden:
Die Sprachauszeichnung einzelner Wörter und Wortfolgen kann mit vertretbarem Aufwand nur durch teilweise Automatisierung sichergestellt werden: Wortlisten werden hinterlegt, das CMS schlägt auf Basis dieser Listen Wörter zur Auszeichnung vor, der Redakteur kann diese Vorschläge annehmen oder verwerfen.
Eine Kleinigkeit, die aber für die Brauchbarkeit der Unterstützung recht entscheidend ist: man muss auch Wortfolgen hinterlegen können. Denn die Sprache ist unter Umständen erst im Kontext eindeutig, die Hinterlegung von Wortfolgen verringert also den Korrekturbedarf und sie vermeidet überflüssige Sprachwechsel.
Welches CMS ermöglicht Barrierefreiheit? Information über die von gut zugänglichen Webangeboten eingesetzten CMS ist im Moment die beste Auswahlhilfe. Denn die prinzipielle Brauchbarkeit muss für bestimmte Anwendungsfelder geklärt und nachgewiesen werden und die Eignung hängt auch ab von Vorerfahrungen und Vorarbeiten der ausführenden Agentur. Die praktischen Ergebnisse sind der beste Nachweis, gerade wegen dieser beiden Einschränkungen.
Zur weitergehenden Unterstützung der nachhaltigen Barrierefreiheit:
Wie geht es weiter? Entwickelt wird ein Fragebogen mit Schwerpunkt auf
Vorerst wird dieser Fragebogen als Auswahlhilfe allerdings von eingeschränktem Nutzen sein. Denn kaum ein CMS ist auch nur in Ansätzen barrierefrei bedienbar, und bislang werden auch die Möglichkeiten zur Unterstützung der nachhaltigen Barrierefreiheit nur von wenigen CMS wahrgenommen.
Die Einhaltung der folgenden Prüfschritte kann vom CMS durch Abgrenzung von Verantwortungsbereichen nachhaltig sichergestellt werden:
(Die Hauptsprache ist normalerweise mit dem Template festgelegt.)
Die Einhaltung der folgenden Prüfschritte kann vom CMS durch Automatisierung nachhaltig sichergestellt werden:
(automatisierbar ist natürlich nur der Wechsel des Formats. Wenn ein CMS sicherstellt, dass Dokumente das Format ohne unnötige Verluste wechseln können, ist das Thema der angemessenen Formate aber erledigt. Es geht dann "nur noch" um alle anderen Anforderungen der Barrierefreiheit.)
Die hier zugeordneten Prüfschritte betreffen (teilweise gestaltete) Inhalte. Hier kommt es drauf an: wenn die Inhalte zum vorgegebenen Rahmen gehören, kann das CMS ihre Einhaltung nachhaltig sicherstellen, sie gehören so weit in die erste Kategorie. Anders, wenn der Redakteur selbst gestaltete Inhalte, zum Beispiel Abbildungen, Banner, Diagramme einbringt. Dann kann das CMS zur Einhaltung der hier zugeordneten Prüfschritte kaum etwas beitragen, die nachhaltige Barrierefreiheit hängt an der Qualifikation der Redakteure.
Die folgenden Prüfschritte betreffen grafisch ausgeführte Bestandteile des Seitenrahmens und der Navigation, aber auch vom Redakteur eingebrachte gestaltete Inhalte:
(verlinkte Banner usw.)
(Die ATAG diskutieren hier auch weitergehende Unterstützungsmöglichkeiten. Es kann geprüft werden, ob einem Bild in einem anderen Zusammenhang bereits ein Alternativtext zugeordnet worden ist, dieser Alternativtext kann dann vorgeschlagen werden.)
(oder für dekorative Grafiken ohne Informationsgehalt)
(Dieser Prüfschritt betrifft vom Redakteur eingebrachte gestaltete Inhalte, Diagramme sollen zum Beispiel auch ohne Farben nutzbar sein. Er betrifft aber analog den beiden Prüfschritten zur Linearisierbarkeit auch Texte: sie sollen den Bezug auf andere Inhalte der Webseite nicht über die Farbe herstellen.)
(Auch im redaktionellen Bereich kann es Grafiken mit unklarer Bedeutung geben.)
Die folgenden beiden Prüfschritte betreffen in erster Linie das Layout, ihre Einhaltung ist durch die Abgrenzung der Verantwortungsbereiche weitgehend gesichert. Aber auch der Redakteur kann die lineare Nutzbarkeit durch Bezüge auf Seiteninhalte beeinträchtigen. Beispiel: "Die linke Abbildung zeigt ... "
Der BITV-Test prüft die Verständlichkeit der Inhalte nicht. Das ist der wichtigste Bereich, in dem ein CMS nicht mehr leisten kann, als an Anforderungen der Barrierefreiheit zu erinnern. Der folgende Prüfschritt wird im BITV-Test nur auf allgemeine Navigationsbestandteile angewendet, erfasst also nur einen kleinen Teilbereich der Verständlichkeit. Auch der Redakteur kann unter Umständen Seiten mit allgemeinen Bezeichnern ergänzen.
Vortrag für den Erlanger Webkongresses am 28. und 29. September 2006
28.09.2006 | Autor: Michael Zapp
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