Der BITV-Test ist ein Prüfverfahren für die umfassende und zuverlässige Prüfung der Barrierefreiheit von informationsorientierten Webangeboten.
Die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) verpflichtet Webangebote des Bundes seit September 2011 auf Barrierefreiheit. Webangebote von Einrichtungen, die im Bundesauftrag öffentliche Aufgaben wahrnehmen, sollen für behinderte Benutzer zugänglich sein. Solche Einrichtungen sind zum Beispiel Bundesämter, überregionale gesetzliche Krankenkassen, Stiftungen.
Basis der BITV 2.0 sind die im Dezember 2008 veröffentlichten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0 der Web Accessibility Initiative (WAI). Diese Leitlinien sollen die universelle Zugänglichkeit von Webangeboten sicherstellen. Auch blinde, sehbehinderte, motorisch behinderte Benutzer sollen Zugang haben, der Zugang soll mit unterschiedlichen Browsern und anderen Geräten möglich sein, die Sprache der Webangebote soll angemessen einfach sein, kurz: Webangebote sollen für alle nutzbar sein.
Direkt unterworfen sind der Verordnung Einrichtungen des Bundes, aber ihre Wirkung geht viel weiter. Webagenturen und CMS-Anbieter müssen entsprechende Kompetenzen nachweisen, auch andere Webanbieter orientieren sich an der Verordnung: Sie setzt neue Maßstäbe für Qualität.
Das Instrument für die Prüfung der Barrierefreiheit von informationsorientierten Webangeboten ist der Anfang 2004 erstmals veröffentlichte BITV-Test. Entwickelt wurde der Test vom Projekt BIK in enger Abstimmung mit Behindertenverbänden, Webdienstleistern und Experten für Barrierefreiheit. Grundlage des Tests sind die Anforderungen und Bedingungen der BITV. Beide Prioritätsstufen der Verordnung werden abgedeckt.
Aufgrund der neue BITV 2.0, die am 22. September 2011 in Kraft getreten ist, gibt es entsprechend der neuen Verordnung einen neuen BITV-Test 2.0, der den alten Test ablöst.
Der neue Test umfasst insgesamt 50 Prüfschritte. Zu jedem Prüfschritt gibt es ausführliche Erläuterungen, die sagen, was genau geprüft wird, warum das wichtig ist und wie in der Prüfung vorzugehen ist. Geprüft werden mindestens 3 repräsentative Seiten.
Die Prüfschritte sind gewichtet, sie tragen mit 1 bis 3 Punkten zum Gesamtergebnis von maximal 100 Punkten bei. Webauftritte, die mindestens 90 Punkte erreichen, werden als "gut zugänglich" bewertet, Webauftritte mit 95 oder mehr Punkten sind "sehr gut zugänglich".
Das Testverfahren ist vollständig offen gelegt. Bei veröffentlichten Tests sind auch sämtliche Einzelbewertungen zugänglich.
Das Ergebnis eines BITV-Tests basiert auf Einschätzungen. Dies ist kein Mangel des Tests; die Barrierefreiheit von Webangeboten hängt nicht allein von der Einhaltung formaler Regeln ab, ein aussagekräftiger Test muss also diese Grundlage haben.
Allerdings muss die Zuverlässigkeit sichergestellt werden. Testergebnisse sollen wiederholbar sein, unterschiedliche Prüfer sollen zu gleichen Ergebnissen kommen, um die Vergleichbarkeit und Nachprüfbarkeit zu gewährleisten.
Der BITV-Test ist Basis für die Zulassung in die Liste 90plus, einer Liste mit empfehlenswerten Dienstleistern, die nachweislich barrierefreie Webangebote entwickeln können.
Webanbieter und Entwickler können sich an den Anforderungen des BITV-Tests orientieren. Ein entsprechendes Werkzeug für die entwicklungsbegleitende Bewertung eigener Webangebote steht seit Juli 2005 zur Verfügung: die BITV-Selbstbewertung. Die Nutzung des Werkzeugs ist kostenlos. Es kann eingesetzt werden, wenn die Vergleichbarkeit von Bewertungen nicht im Vordergrund steht.
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