Der entwicklungsbegleitende BITV-Test unterstützt die Erstellung von barrierefreien Webangeboten. Handlungsbedarf wird aufgezeigt, der Test liefert Orientierung in Hinblick auf den Stand der BITV-Konformität eines Webangebots. Die Zuverlässigkeit und Vergleichbarkeit der Testergebnisse ist eingeschränkt, ihre Veröffentlichung ist daher nicht vorgesehen.
Eine eigenständige Beschreibung des entwicklungsbegleitenden BITV-Tests gibt es nicht. Denn in Hinblick auf Verfahren und Umfang entspricht dieser Test weitgehend dem abschließenden BITV-Test. Der wichtigste Unterschied: Der entwicklungsbegleitende BITV-Test wird nicht im Tandem von zwei Prüfern durchgeführt.
Der entwicklungsbegleitende BITV-Test ist nur für die interne Nutzung vorgesehen. Abweichungen vom für abschließende Tests vorgesehenen Verfahren sind also problemlos möglich. Allerdings: Je enger sich ein entwicklungsbegleitender Test am Verfahren des abschließenden BITV-Tests orientiert, desto sicherer ist, dass ein nachfolgender abschließender Test zu ähnlichen Ergebnissen kommt.
Der entwicklungsbegleitende BITV-Test soll wie der abschließende BITV-Test mit akzeptablem Aufwand und unabhängig von Auskünften des Webanbieters durchführbar sein. Die Grenzen des BITV-Tests gelten daher auch für den entwicklungsbegleitenden BITV-Test.
Im Unterschied zum abschließenden BITV-Test wird der entwicklungsbegleitende BITV-Test nicht im Tandem durchgeführt. Das reduziert den Testaufwand erheblich, verringert aber auch die Aussagekraft des Testergebnisses. Das Ergebnis eines entwicklungsbegleitenden Tests kann daher nicht veröffentlicht werden.
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